Überprüfung und Wartung von Lüftungs- und Klimaanlagen (Eigen- und Fremdanlagen)

Die Aufnahme, Betreuung und Archivierung von Fremdanlagen ist uns ein wichtiges Anliegen.

Die Überprüfung umfasst nicht nur die mechanischen Teile (wie z.B. Reinigung der Register, der Wärmerückgewinnung, eine Überprüfung der Ventilatoren sowie Keilriemen und Lager), sondern auch das elektrische und hydraulische Beurteilen der Gesamtanlagen.

Service

Folgende Anlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von fünfzehn Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:

  • Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • Alarmeinrichtungen
  • Klima- oder Lüftungsanlagen
  • Brandmeldeanlagen

Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Prüfungen gemäß Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten und hierzu berechtigten Personen (z. B. befugte Gewerbebetreibende, akkredierte Überwachungsstellen, technische Büros, etc.), nach den Regeln der Technik durchzuführen und die Aufzeichnungen darüber mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren.


Informieren Sie sich über unser kompetentes Serviceteam!

Anforderung Servicetechniker

Für die Anforderung eines Servicetechnikers benötigen wir von Ihnen eine rechtsgültige Adresse und Unterschrift. Dazu ist es notwendig, das entsprechende Anforderungsformular herunterzuladen, auszufüllen und an unterschrieben zurückzusenden.

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Serviceanforderung