Einreichung

Unterstützung bei der Errichtung einer Betriebsanlagengenehmigung

Das ständige Anpassen an neue Normen, Auflagen der Behörde, die guten Behördenkontakte und auch auf Grund unserer langjährigen Erfahrung, ermöglichen wir eine entsprechende Dimensionierung der erwünschten Anlagen.
Wir begleiten Sie bei der Einreichung durch unsere Anwesenheit bei Behördenvorgesprächen sowie den Verhandlungen – sowohl in gewerbebehördlicher, als auch in baupolizeilicher Hinsicht.
Die erforderlichen Bestätigungen sowie Dokumentationen sind in unserem Dienstleistungspaket inkludiert.

Die jährlich vorgeschriebene Überprüfung (inklusive Erinnerung) mit entsprechender Dokumentation gehört zu unserem Leistungsspektrum. Folgende Punkte werden in der Einreichung berücksichtigt (Behörden-Check):

  • Dimensionierung und Luftmengenermittlung
  • Brandschutztechnische Maßnahmen
  • Schallemissions- und Immisionsberechnung
  • Geruchsbelästigung
  • Anrainerbeurteilung
  • Dokumentationserstellung
  • Fertigstellungsanzeigen
  • Wiederkehrende Überprüfungen
Einreichplan

Behördenauflagen

Auszug aus dem Gesetzestext

Wir weisen darauf hin, dass der Einbau von Lüftungsanlagen genehmigungspflichtig ist und bei der Behörde mittels Plan und technischer Beschreibung eingereicht werden muss.
Alle Gebäude, Räume, Flächen, betrieblichen Einrichtungen und Anlagen, die eine Einheit darstellen und der Gewerbeausübung regelmässig dienen, bilden eine Betriebsanlage – wie beispielsweise:

  • Produktions- und Verkaufsstätten
  • Werkstätten und Lager
  • Gastgewerbeeinrichtungen, u. ä.

Genehmigungspflicht für Betriebsanlagen

Die Errichtung und Inbetriebnahme einer Betriebsanlage ist nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung genehmigungspflichtig, wenn von ihr:

  • Gefahren für den Betriebsinhaber, Kunden und Nachbarn sowie deren Eigentum oder eine Belästigung für Nachbarn ausgehen können
  • Nachteilige Einwirkungen auf Gewässer entstehen können oder der öffentliche Verkehr beeinträchtigt werden kann
  • Die Religionsausübung, der Schulunterricht oder eine Kur- oder Krankenanstalt gestört werden kann.

Änderungen einer genehmigten Betriebsanlage, die mit neuen oder intensiveren nachteiligen Auswirkungen auf die vorgenannten Schutzinteressen verbunden sein können, sind ebenso genehmigungspflichtig wie neue Anlagen.
Beantragen Sie die Genehmigung, wenn Sie damit rechnen müssen, dass Anrainer belästigt oder gefährdet werden beziehungsweise wenn von Ihrem Betrieb Gefahren ausgehen könnten.

Auch wenn alle erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden oder werden, ist ein Genehmigungsverfahren erforderlich. Dies gilt ebenso für Änderungen von Betriebsanlagen. Die Genehmigung bietet zum Beispiel Schutz vor den Folgen zukünftiger Änderungen gesetzlicher Bestimmungen (Gewährung von Übergangsfristen) und Einwendungen später zugezogener Nachbarn.

Digitale Prüfdokumentation

Befunderstellung gemäß gesetzlicher Vorgaben

Mit unseren digitalen Prüfberichten erhalten Sie eine saubere, übersichtliche und gesetzeskonforme Befunderstellung Ihrer Betriebsanlage!

Prüfbericht