Unser speziell ausgebildetes und immer wieder geschultes Servicepersonal ist für Sie unterwegs. Auch die Aufnahme, Betreuung und Archivierung von Fremdanlagen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Überprüfung umfasst nicht nur die mechanischen Teile (wie z.B. Reinigung der Register, der Wärmerückgewinnung, Überprüfung der Ventilatoren sowie Keilriemen und Lager) sondern auch das elektrische und hydraulische beurteilen der Gesamtanlagen.
Wartung und Überprüfung von Lüftungs- und Klimaanlagen (Eigen- und auch Fremdanlagen)
Auszug aus dem Bundesgesetzblatt für die Republik Österreich
Folgende Anlagen sind mindestens einmal jährlich, längstens jedoch in Abständen von 15 Monaten auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen:
- Sicherheitsbeleuchtungsanalgen
- Alarmeinrichtungen
- Klima- oder Lüftungsanlagen
- Brandmeldeanlagen
Nach größeren Instandsetzungen, Änderungen oder wenn begründete Zweifel am ordnungsgemäßen Zustand bestehen, sind die Anlagen und Einrichtungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Prüfungen gemäß Abs. 1 bis 3 sind von geeigneten und hierzu berechtigten Personen ( z.B. befugte Gewerbebetreibende, akkredierte Überwachungsstellen, techn. Büros,..) nach den Regeln der Technik durchzuführen.
Über die Prüfung nach Abs. 1 bis 3 sind Aufzeichnungen zu führen und mindestens drei Jahre in der Arbeitsstätte aufzubewahren.
Wirkungsgradverbesserung und Energieoptimierung von Eigen- und Fremdanlagen.
Bei ständig steigenden Energiekosten rentiert sich eine entsprechende Betrachtung und Analyse von bestehenden Anlagen in kürzester Zeit. Durch die Verschmutzung von Filtern, Ventilatoren, Heiz- und Kühlregister sowie der Wärmerückgewinnungsanlagen sinkt der Wirkungsgrad erheblich. Ein weiterer Energiespareffekt ist durch das stufenlose Anpassen der Luftmenge sowie der Außenluftanteile an die Erfordernisse zu erzielen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Analyse und Ausarbeitung von entsprechenden Konzepten.